Industrie 4.0 trifft Recht 1.0
Industrie 4.0 beschäftigt die IT-Forschung und erfordert auch Veränderungen im Qualitätswesen. Auch wenn vieles technisch möglich ist: Neue Konzepte in der Produktion können nur dann dauerhaft funktionieren, wenn sie auch rechtlich abgesichert sind. Rechtlich ist die Digitalisierung jedoch bislang kaum geklärt. Die QZ sprach mit Thomas Klindt, Mitglied der Arbeitsgruppe Recht bei der Plattform Industrie 4.0.

Prof. Dr. Thomas Klindt ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht in München. Er ist Mitglied der Arbeitsgruppe Recht bei der Plattform Industrie 4.0 und leitet dort die Unterarbeitsgruppe Produkthaftung.
QZ: Industrie 4.0 erfordert von der Qualitätssicherung in der Produktion ein Umdenken. Stellt das Thema auch Juristen vor Herausforderungen?
Thomas Klindt: Ja, sehr sogar. Wir sind gerade erst dabei, uns zu sortieren. In vielen Vorschriften und Richtlinien ist die Digitalisierung schlicht nicht vorgesehen. In technikrechtlicher Hinsicht etwa enthalten die typischen CE-Vorschriften keine Digitalisierungs-Kapitel. Ob Maschinenrichtlinie, Druckgeräterichtlinie, Niederspannungsrichtlinie oder ATEX-Richtlinie – überall geht der EU-Gesetzgeber von einer klassischen Maschinen- und Anlagenlösung aus. Maximal kann er sich hier vernetzte Maschinen vorstellen. Konzepte wie Smart Factory, Internet of Things oder digitale Wertschöpfungs-Abkürzungen sind noch gar nicht beim Gesetzgeber angekommen.
QZ: Sind diese Themen denn schon bei der Rechtsprechung angekommen?
Klindt: Nein, da erst recht nicht. Bis neue Trends vor Gericht landen und dann durch die Instanzen wandern, vergehen meistens Jahre, wenn nicht Jahrzehnte. Rechtlich beschäftigt das Thema derzeit noch am meisten die Industriepolitik, etwa in der Plattform Industrie 4.0, die eine eigene Arbeitsgruppe Recht gegründet hat.
QZ: Sie sind dort ja ebenfalls Mitglied. Welche sind denn die am meisten diskutierten Themen?
Klindt: Industrie 4.0 wird für uns Juristen haftungsrechtliche, vor allem aber datenrechtliche Fragen aufwerfen. Dabei geht es nicht allein um Datenschutz, sondern auch um den Zugriff auf Daten, was gerne als Data-Ownership verkürzt wird. Dieser Zugriff auf Daten wiederum ist insbesondere bei nicht-personenbezogenen Daten derzeit ein ziemliches „graues Feld“. Antworten sind deshalb dringend notwendig, weil in diesem Bereich viele neue Geschäftsmodelle vermutet werden.
QZ: Welche weiteren Themen werden in der Rechtsgruppe diskutiert?
Klindt: Die Digitalisierung und nicht zuletzt auch der 3-D-Druck stellen uns vor neue Herausforderungen. Autonom kommunizierende Maschinen etwa stellen simple Konzepte in Frage. Bisher beispielsweise haben zwei Menschen miteinander Verträge geschlossen. Was, wenn das in Zukunft Roboter tun können? Es gibt kein „Robotik-Recht“.
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