Zuständigkeit
Gut zu wissen ist vorab: Dafür gibt es kein englisches Wort. Man versteht unter Zuständigkeit „Verantwortlichkeit und Befugnis“. Die Art, wie das (zugewiesene) Verantwortlichsein mit (zugewiesener) Befugnis kombiniert ist, hat für die Praxisanwendung große Bedeutung. Dazu ist die „Zuständigkeitsart“ definiert als „Art der Kombination aus Verantwortlichkeit und Befugnis“. Erfahrungsgemäß sind oberste Leitungen gut beraten, wenn sie die Anzahl dieser Kombinationsmöglichkeiten auf drei einschränken; obwohl eigentlich viel mehr Möglichkeiten nötig wären. Mehr ist im Betriebsalltag nicht durchsetzbar, mehr wird nicht mehr verstanden. Wem z.B. Durchführungsverantwortlichkeit für eine Aufgabe zugewiesen ist, muss auch Entscheidungsbefugnisse erhalten. Diese Art der Kombination wird oft mit „D“ bezeichnet. Benötigt wird auch eine Kombination „M“ mit dem Namen „Mitwirkungsverantwortlichkeit“ z.B. für den Qualitätsbeauftragten. Dann hat eine andere Stelle oder Person die Durchführungsverantwortlichkeit für die Aufgabe. Es kann Streit über die Befugnisse des (meist nicht hierarchisch unterstellten) Mitwirkungsverantwortlichen geben. Deshalb muss die oberste Leitung „Entscheidungsregeln für den Fall von Auffassungsunterschieden zwischen den beteiligten Zuständigen“ erlassen. Das hat mit den oft vernachlässigten Schnittstellen zu tun. ISO 9001:2000 will diese Vernachlässigung durch „interne Kommunikation“ überwinden. Diese ist Bestandteil dessen, was englisch für Zuständigkeit steht: „Responsibility, authority and communication".
Neuerdings entstehen Zusatzprobleme: Das englische Wort „competence“, übersetzt mit Qualifikation, meint erkennbar etwas anderes als das deutsche „Kompetenz“, das mit Befugnis gleichzusetzen ist. Zudem ist diese „competence“ gemäß ISO 9000-Familie, an sich ein Grundbegriff, dort auf das Audit eingeschränkt.
Walter Geiger
QZ 11/2001, S. 1388
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