Spezifikation
Ihre einfachste Erklärung ist: „Dokumentierte Qualitätsforderung“. Das zweite Wort erschließt indirekt die riesige Breite möglicher Spezifikationen. Was verlangen Sie vom Auto, wenn Sie zum Händler gehen? Nur wenige Kernmerkmale! Aber schon für den Bau jedes Einzelteils des Autos hat der Zulieferant eine umfangreiche Realisierungs-Spezifikation. Ein Einkäufer präsentiert ein Pflichtenheft. Der ICE-Schaffner muss in seinem dicken „schlauen Buch“ nachschlagen, um die Einzelforderungen zum Preisgefüge der Bahn AG zu erkunden, wenn Sie nachzahlen müssen.
An anderer Stelle war die Qualitätsforderung in ihrer Vielfalt zunächst allgemein behandelt worden. Hier folgt nun ihre bisher unerreicht aufschlussreiche und dennoch vergleichsweise kurze Definition. Es dauerte Jahre, bis sie gefunden war. Verfügbar ist sie (noch) im Beiblatt 1 zu DIN EN ISO 8402, Nr 2.3*, mit der Formulierung „Gesamtheit der betrachteten Einzelforderungen an die Beschaffenheit einer Einheit in der betrachteten Konkretisierungsstufe der Einzelforderungen“. Zweimal „betrachtet“! Darauf kommt's eben bei dieser Vielfalt an, wenn man mit einer einzigen Erklärung auskommen will: Die Einheit muss klar sein, zu der die Spezifikation gehört. Welche Qualitätsmerkmale angesprochen sind, für die Planung oder für Qualitätsprüfungen anhand einer Qualitätsforderung, ist wichtig. Nach wie vor gilt die besonders hervorgehobene EOQ-Formulierung, wonach „schlechte Produkte oft Ergebnis nicht angemessener, mehrdeutiger oder ungenauer Spezifikationen“ sind.
Diese Bedeutung und Vielfalt kommt in der internationalen Definition (ISO 9000) „Dokument, das Forderungen angibt“ kaum noch zum Vorschein. Weil es bei ISO/TC 176 den unentbehrlichen Begriff Einheit nicht mehr gibt, dient die einzige Anmerkung dazu der zweckmäßigen Bezeichnung von Spezifikationen.
Walter Geiger
QZ 12/2002, S. 1238
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