Rückverfolgbarkeit
„Hat er oder hat er nicht?“ Diese Frage gilt der Rückverfolgbarkeit. Nicht nur bei „ihm“. Immer neue Untersuchungsausschüsse gehen dieser Frage nach. Was steckt dahinter? Im Qualitätsmanagement die „Möglichkeit, den Werdegang, die Verwendung oder den Ort einer Einheit anhand von Aufzeichnungen verfolgen zu können“. Man kennt es von Ersatzteilbeschaffungen her: Die Serien-Nummer der zu reparierenden Einheit ist der Schlüssel zum passenden Ersatzteil und Reparaturwerkzeug.
Jeder Änderungsdienst der Industrie hat das Ziel, die bisherigen Varianten der Konstruktion rückverfolgbar zu machen. Je komplexer eine Einheit ist, umso wichtiger ist die Sorgfalt bei der Erfassung aller Einzelheiten. Das so genannte Konfigurationsmanagement hat als wichtigsten Anteil diesen Änderungsdienst. Für ihn ist deshalb in den erforderlichen Einzelheiten eine Rückverfolgbarkeitsforderung zu planen und niederzulegen. Es kann um die Herkunft von Material und Teilen gehen, um die Verarbeitungsgeschichte unter Einbezug der eingesetzten Fertigungseinrichtungen, um die Verteilung und die Positionierung fertiger Einheiten nach ihrer Auslieferung. Im Qualitätskreis erzeugte Daten wie etwa konstruktive Berechnungen können wesentliche Bestandteile der Rückverfolgbarkeitsforderung sein. Diese ist jüngst erstmals aus den normativen Erklärungen zur Rückverfolgbarkeit verschwunden. Das ist hoffentlich nur eine Zwischenepisode. Auch der Ersatz von „Möglichkeit“ durch „Fähigkeit“ in der obigen Definition der Rückverfolgbarkeit kann irreleiten. „Möglichkeit“ bezeichnet Nachvollziehbarkeit der Vergangenheit, „Fähigkeit“ Vertrauen in die Zukunft. Lange Zeit wurde dieses Wort auch bei der Kalibrierung von Messeinrichtungen verwendet. Dann aber wurde erkannt: Dabei geht es um die ggf. mehrstufige Rückführbarkeit von Kalibrier-Ergebnissen auf genauere Normale.
Walter Geiger
QZ 12/2003, S. 1157
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