Qualitätssicherung/QM-Darlegung
„Qualitätssicherung“ war im Deutschen bis 1994 die fast drei Jahrzehnte lang geltende Benennung für den Oberbegriff, der alle qualitätsbezogenen Tätigkeiten und Zielsetzungen meinte. Warum danach für denselben Begriff die Benennung „ Qualitätsmanagement “ eingeführt wurde, ist an anderer Stelle erläutert worden: International (englisch) war „quality management“ Oberbegriff geworden. „Quality assurance“ wurde zum Unterbegriff dazu, betreffend die „demonstration“ (Darlegung) der Qualitätsfähigkeit eines QM-Systems, die aufgrund einer Vereinbarung mit einer externen Stelle oder mit einem Kunden zum externen Qualitätsaudit führt.
Der Streit über die deutsche Benennung für diese QM-Darlegung wurde 1994 mit dem Kompromiss einer an sich normwidrigen Synonym-Benennung beendet. Diese lautet „Qualitätssicherung/QM-Darlegung“. Gemäß dem nationalen Vorwort vieler geltender Normen der DIN EN ISO 9000-Familie „überlässt“ es die für Vereinheitlichung zuständige Normungsinstitution DIN „dem Normanwender“, welches der beiden Wörter er verwenden will. Viele Anwender wählten, wegen der Vorgeschichte und des besseren Sinnbezugs zur Sache ("to be demonstrated"), „QM-Darlegung“.
Die Synonymbenennung hat bald keine Bedeutung mehr. „Quality assurance“ wird aus den Überschriften der Folge-Normen der ISO 9000-Familie verschwinden. Was QM-Darlegung bedeutet, sagt die Definition: „Teil des Qualitätsmanagements zur Schaffung von Vertrauen, dass die Qualitätsforderung (durch das Angebotsprodukt) erfüllt werden wird“. Auditierung des QM-Systems schafft (vielleicht) dieses Vertrauen.
Viele Institutionen, vor allem Bundesbehörden, reden nach wie vor von „Qualitätssicherung“, wenn sie Qualitätsmanagement meinen. Das beeinträchtigt die Verständigung zunehmend. Vielleicht ist es ähnlich wie mit KW und PS bei Motorleistungen?
Walter Geiger
QZ 06/2000, S. 721
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