Qualitätsfähigkeitskenngröße
Besser würde man von "Fähigkeitskenngröße" sprechen. Dass deutsche Normen für Qualitätsfähigkeitskenngrößen international übernommen werden,auch für multivariate,ist erfreulich. Was Qualitätsfähigkeit ist, war schon vor mehr als 7 Jahren in QZ 47 (1999) 9 auf Seite 1078 erläutert worden. Das gilt nach wie vor uneingeschränkt. Man sollte es nachlesen, z.B. im Internet (siehe unten). Die Entwicklung klar definierter Qualitätsfähigkeitskenngrößen,zunächst für univariate Merkmale mit acht Verteilungszeitmodellen und dann für multivariat normalverteilte, ist nationales Schwerpunktsthema. Das Ergebnis DIN 55319:2002-03 für den univariaten Fall wurde international als ISO 21747:2006-07 genormt. In ISO 9000 ist (bereinigt) Fähigkeit die Eignung einer Organisation zum Realisieren eines Produkts, das die Forderung an dessen Beschaffenheit erfüllen wird. Auch diese internationale Norm gibt also indirekt dem Oberbegriff Fähigkeitskenngröße den Vorrang. Nicht nur qualitätsbezogene Forderungen verlangen nämlich die Ermittlung der Fähigkeit, sondern auch die auf andere Aufgaben im Managementsystem bezogenen, z.B. terminbezogene, kostenbezogene, arbeitsschutzbezogene, umweltschutzbezogene usw. Dabei ist eine Kenngröße wie bekannt "Funktion der Beobachtungswerte, die ein Merkmal der Häufigkeitsverteilung charakterisiert". Bei der Fähigkeitskenngröße ist dieses Merkmal ein Schätzbereich, der auf vorgegebene Werte bezogen wird.
Nationale Normen für Fähigkeitskenngrößen bei multivariat normalverteilten Merkmalswerten werden wohl ebenfalls international übernommen werden. Dabei gibt es allerdings ein doppeltes Problem: Fähigkeitskenngrößen sind dort unterteilt in solche,die durch beherrschte und durch nicht beherrschte Prozesse realisiert werden. Zudem wird bei beherrschten Prozessen unter "capability" und bei nicht beherrschten unter "performance" (mit der Bezeichnung "Leistung") jeweils ein Streuungsmaß definiert, nicht die Fähigkeit. Diese unnötige Komplizierung und die Homonymie lassen sich wohl leider nicht mehr berichtigen.
Walter Geiger
QZ 01/2007, S. 8
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