Qualitätsfähiger und beherrschter Prozeß
Unterschiedliche Wörter sollten zur Erfassung der immer komplexeren Wirklichkeit in einer Fachsprache verschiedene Bedeutung haben. Das gilt auch für die obigen beiden Adjektive. Sie werden oft durcheinandergebracht. Damit verwirrt sich auch die Wirklichkeit.
Eine qualitätsfähiger Prozeß bringt Produkte hervor, welche die Qualitätsforderung an diese Produkte erfüllen werden. Qualitätsfähigkeit betrifft also eine Erwartung bezüglich zweier Einheiten, einer produzierenden und einer produzierten. Sie ist überall von Bedeutung für den Erfolg einer Organisation.
Prozeßbeherrschung hingegen betrifft allein den aktuellen Prozeßzustand. Man betrachtet beim Prozeß einzelne Qualitätsmerkmale quantitativ bezüglich der statistischen Verteilung ihrer Merkmalswerte. Wenn sich deren Parameter praktisch nicht oder nur in bekannter Weise oder in bekannten Grenzen ändern, so nennt man ein solches Qualitätsmerkmal „beherrscht“. Demnach ist ein beherrschter Prozeß einer, dessen Qualitätsmerkmale beherrschte Merkmale sind. „Praktisch nicht“ bedeutet - wie auch bei anderen zu quantifizierenden Einzelforderungen - eine stochastische Quantifizierung im Einzelfall.
Weil kein vom Prozeß erzeugtes Produkt beteiligt ist, liefert die Aussage über die Prozeßbeherrschung keine Aussage über dessen Qualitätsfähigkeit. Deshalb heißt es in Normen: „Oft ist ein beherrschter Prozeß zwar eine wichtige Voraussetzung für die Erfüllung der Qualitätsforderung an das Prozeß-Ergebnis, aber es gibt auch Fälle, in denen er keine hinreichende Voraussetzung ist, oder in denen er als Voraussetzung nicht erforderlich ist“.
Für beides gibt es interessante Praxisbeispiele. Für die Qualitätslenkung ist die Kenntnis des Unterschieds zielführend und zuweilen ausschlaggebend.
Walter Geiger
QZ 11/1999, S. 1344
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