Justierung
Allgemein versteht man darunter, dass "etwas durch verändernden Eingriff passend gemacht wird". Für die Messtechnik ist Justierung normativ definiert als "Einstellen oder Abgleichen eines Messgerätes, um systematische Messabweichungen so weit zu beseitigen, wie es für die vorgegebene Anwendung erforderlich ist". Justierung bedingt einen Eingriff in das Messgerät, der es bleibend verändert. Sie setzt in der Regel eine Kalibrierung voraus (siehe dazu QZ 51 (2006) 10, S. 11) und ist demnach ggf. eine Art "logische Fortsetzung einer Kalibrierung". Die "Verwandtschaft" dieser beiden streng zu unterscheidenden Begriffe geht noch weiter. Eine Anmerkung zum Begriff Justierung in der dritten Auflage des VIM (ISO VIM [DGUIDE 99999.2] TMB:2006-08-15, International vocabulary of basic and general terms in metrology [VIM] – Third edition) sagt: "Nach einer Justierung muss ein Messsystem üblicherweise erneut kalibriert werden." Das "Messgerät" in der obigen Definition kann auch ein (zuweilen umfangreiches) Messsystem sein oder eine Maßverkörperung, wobei der verändernde Eingriff jeweils eingeschlossen ist. Die internationale qualitätsbezogene Normung kennt leider keine Justierung.
Weil in der Gemeinsprache bereits beim Begriff Kalibrierung meist auch das "genau einstellen, einrichten" gedanklich einbezogen ist – anders als beim Fachbegriff Kalibrierung –, sind Verwechslungen der Begriffe Justierung und Kalibrierung häufig. Man sollte sie vermeiden. Auch die Verwechslung mit Justifizierung, die auch "Justifikation" oder "Justifikatur" heißt und eine Rechtfertigung meint, ist eine Gefahr. Zu solchen Verwechslungsmöglichkeiten sagt das erwähnte VIM: "Die Justierung eines Messsystems sollte nicht mit der Kalibrierung eines Messsystems verwechselt werden." Weitere Erläuterung gibt das VIM mit einigen Justierungsarten: "Zu den Justierungsarten gehören die Nullpunktjustierung eines Messsystems, die Druckstockjustierung und die Spaltenjustierung (die zuweilen auch ,Höhenjustierung’ genannt wird)".
Nun fehlt als "Dritter im Bund" nur noch der Begriff Eichen, der in QZ 51 (2006) 12 behandelt werden wird.
Walter Geiger
QZ 11/2006, S. 08
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