Grenzwert
Merken wir es überhaupt noch? Fast stündlich sind wir beeinflusst durch Grenzwerte. Auf der Autobahn durch Höchstwerte, die unser Fahrverhalten regeln. Bei jedem Einkauf von Lebensmitteln oder Arzneien durch Mindestwerte für die Haltbarkeit. Wenn wir beruflich eine Leistung erzeugen, sind es in aller Regel Grenzwerte, deren Nichtüberschreitung (nach oben oder unten) zu unseren Pflichten gehört. Und wir sind sehr froh, wenn wir erkennen können, dass weder Unwissen bezüglich der zu regelnden Sachverhalte noch ideologische Ziele bei deren Festlegung mitwirkten.
Auch wenn das nicht so ist, bedeutet jeder Grenzwert irgendwie eine Ungerechtigkeit. Warum ist man erst (oder schon) mit 18 volljährig? War die Risikoabschätzung für das Grenzrisiko dieser Urlaubsreise in die Türkei mit dem Omnibus seriös?
Gegen alle diese Unwägbarkeiten und Probleme ist diesmal die Begriffsdefinition eine vergleichbar einfache Sache: Ein Grenzwert ist ein „Mindestwert oder Höchstwert“. Dabei ist der Höchstwert der größte zugelassene Wert eines quantitativen Merkmals und entsprechend der Mindestwert der kleinste zugelassene Wert. Beide gehören also zum zugelassenen Bereich. Die künftig erststellig maßgebliche internationale Norm macht es noch kürzer. Sie erklärt nicht den Grenzwert, sondern mit diesem die so genannte „Spezifikationsgrenze“ als „einen für ein Merkmal festgelegten Grenzwert“. Die Spezifikation ist dabei ein „Dokument, das Forderungen festlegt“. Natürlich ist nicht der Rand dieses Dokuments gemeint, wenn man „Spezifikationsgrenze“ sagt. Aber vielleicht ist das eine Erinnerungsbrücke zum Grenzwert.
Wirklich interessant, auch wirtschaftlich, wird es dann, wenn man die in einer Merkmalskette wirkende Abweichungsfortpflanzung wirtschaftlich nutzen kann mit der Vorgabe von abgestuften Grenzwerten. Die Hilfsmittel sind bekannt.
Walter Geiger
QZ 11/2004, S. 8
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