Endprüfung
Wie beim Begriff Annahmeprüfung ist auf das Benennungs-Grundwort „ Prüfung “ zu verweisen. Es bedeutet das „Feststellen, inwieweit eine Einheit die Forderungen (an sie) erfüllt“. „End-“ spezifiziert ersichtlich einen weiteren Unterbegriff. Verbunden mit dem Substantiv Prüfung stellt es, allgemein gesprochen, „den endgültigen Schlusspunkt nach mehreren Zwischenstationen dar“. Die Endprüfung folgt also nach wer weiß wie vielen vorausgehenden Zwischenprüfungen. Sie ist die „letzte der Qualitätsprüfungen vor Übergabe der Einheit an den externen oder den organisationsinternen Abnehmer“. Die zu übergebende Einheit kann jede Art von materiellem oder immateriellem Produkt sein.
Fast interessanter als diese ziemlich zweifelsfreie Grundaussage zum Begriff Endprüfung sind die dazu geltenden Randbedingungen. Zum Beispiel kann die Endprüfung mit der Ablieferungsprüfung zusammenfallen, die ihrerseits eine Annahmeprüfung ist. Sehr kritisch können auch Endprüfungen im organisationsinternen Lieferverkehr werden. Wenn die Zulieferung „aus dem eigenen Laden“ nicht stimmt, kann das sehr brisant werden. Ist der, dem die Einheit geliefert wird, ein externer Abnehmer (Kunde oder Auftraggeber), dann kann mit ihm vereinbart werden, dass die stets vor dem Gefahr- und Lastenübergang gemäß BGB § 446 anzusetzende, auf Veranlassung und unter Beteiligung des Abnehmers oder seines Beauftragten durchzuführende Abnahmeprüfung in Verbindung mit der Endprüfung durchgeführt wird. In der regionalen und internationalen Normung hat es den Begriff Endprüfung jahrzehntelang gegeben. Jetzt ist er dort verschwunden. Möglicherweise stellt das eine Endprüfung eines Tages fest. Die nationale Normung indessen stellt diesen Begriff in DIN 55350-17 nach wie vor in geltender Fassung zur Verfügung.
Walter Geiger
QZ 08/2003, S. 763
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