
Doris Beck, Redaktion QZ (Bild: Hadrian Zett)
Autonomes Fahren ist technisch bereits möglich. Selbstfahrende Systeme, so die Vision, sollen dereinst den Verkehrsfluss verbessern und Unfälle vermeiden. Doch wie überall können natürlich auch bei dieser Fortbewegungsmethode Fehler passieren. Mit diesen muss man künftig umgehen.
Denn ungeklärt ist etwa, wer im Falle eines Unfalls haftet. In dieser Hinsicht soll es bald Abhilfe geben: Mit einem Gesetz will das Verkehrsministerium automatisierte Systeme mit voller Kontrolle über ein Fahrzeug dem menschlichen Fahrer rechtlich gleichstellen.
Wenn dann nicht mehr der Fahrer versagt, sondern die Systeme ausfallen, stellt sich die Frage, ob der Fehler technisch hätte vermieden werden können. Technische Fehler früh zu erkennen, dazu dient eigentlich die FMEA. Diese allerdings setzt seitens der Entwickler eine Produktkenntnis voraus, die sich bei der Komplexität heutiger Erzeugnisse kaum mehr realisieren lässt ( Seite 11 ). Ist die FMEA deshalb nicht mehr zeitgemäß? In jedem Fall muss sie substanziell weiterentwickelt werden, darin waren sich auch die Teilnehmer des FMEA-Forums in Osnabrück einig ( Seite 68 ). Andernfalls sei die Methode nicht zukunftsfähig, denn angesichts immer kürzerer Entwicklungszyklen bleibe den Entwicklern ohnehin kaum noch Zeit, sich sorgfältig mit den Produkten auseinander zu setzen.
Viel Zeit bleibt auch dem Verkehrsministerium nicht mehr, um sein Gesetz auszuarbeiten. Andere Länder sind Deutschland in diesem Punkt weit voraus und haben damit bereits einen enormen Standortvorteil.
Doris Beck
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