Erster Frankfurter OLG-Prozess im Dieselskandal
Am Mittwoch startete der erste Abgasskandal-Prozess des Verbraucherportals rightnow.eu vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. Die zuständigen Richter machten bereits deutlich, dass wohl sie der Argumentation von rightnow.eu folgen werden und Käufer von manipulierten Fahrzeugen demnach Anspruch auf die Erstattung des vollen Kaufpreises ihres betroffenen Autos haben.
Einen ähnlichen Fall konnten die Rechtsanwälte von rightnow.eu bereits im Juni vor dem OLG Koblenz (Urteil v. 12.06.2019, Az. 5 U 1318/18) gewinnen. Es war das deutschlandweit erste Abgasskandal-Urteil gegen VW vor einem Oberlandesgericht.
Möglicherweise muss Audi selbst haften
Nun folgt der erste Fall im Abgasskandal, den das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gegen die Volkswagen AG als Beklagte entscheidet. Zuvor hatte das Landgericht Darmstadt in dem Fall noch zugunsten der Volkswagen AG entschieden, weshalb rightnow.eu in Berufung ging. Konkret ging es um einen im Februar 2015 erworbenen Audi Q5. Kurze Zeit nach dem Erwerb machte Audi den Fahrzeughalter darauf aufmerksam, dass er sein Fahrzeug einem Software-Update unterziehen lassen müsse.
Ob neben der Volkswagen AG auch die Audi AG, aufgrund der damaligen zahlreichen Verknüpfungen auf Vorstandsebene, für den entstandenen Schaden haften muss, wollte der das Oberlandesgericht Frankfurt hingegen noch nicht abschließend beantworten. Ende Juni kam an die Öffentlichkeit, dass Audi im Abgasskandal wohl eine größere Rolle gespielt hat, als bisher angenommen. Demnach soll der Ingolstädter Autobauer manipulierte Motoren noch bis 2018 ausgeliefert haben.
Diese Rechte haben Besitzer bestimmter Diesel-Modelle
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.
rightnow.eu
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