Weisungsrecht des Arbeitgebers auf dem Prüfstand
Der fünfte Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat angekündigt, in künftigen Urteilen einen Grundsatz seiner Rechtsprechung in Sachen Weisungsbefugnis des Arbeitgebers zu ändern.
Fortan sieht das Bundesarbeitsgericht Beschäftigte nicht mehr in der Pflicht, Weisungen ihrer Chefs zu befolgen, die offensichtlich unbillig sind.
Unbillige Weisungen sind nicht bindend
Unbillig ist eine Weisung, wenn Arbeitgeber damit die Interessen des Unternehmens willkürlich durchsetzen, ohne diese vorher gegen die berechtigten Interessen eines Beschäftigten abgewogen zu haben. Bislang mussten Arbeitnehmer nach der Rechtsprechung des fünften BAG-Senats derartige Anordnungen so lange befolgen, bis ein Gericht über deren Angemessenheit und Rechtmäßigkeit entschied. Sonst liefen sie Gefahr, abgemahnt oder gekündigt zu werden.
Um den Fall einer strittigen Versetzung an einen anderen Dienstort entscheiden zu können, hat der zehnte Senat des BAG den fünften nun gefragt, ob er nach wie vor an dieser Rechtsprechung festhält. Die Antwort des fünften Senats: Er ist bereit, seine bisherige Rechtsprechung zu korrigieren. Unbillige Weisungen sind somit für Beschäftigten nicht mehr bindend.
So sah der Fall aus
Im vorliegenden Fall war ein Immobilienkaufmann seiner Versetzung durch den Arbeitgeber von Dortmund nach Berlin nicht gefolgt. Er hätte für einen befristeten Zeitraum in Berlin statt in Dortmund arbeiten sollen, trat seine Arbeit in Berlin aber nicht an. Nach zwei Abmahnungen folgte die Kündigung.
Der Versetzung war ein Kündigungsrechtsstreit vorausgegangen, den die Richter zugunsten des Klägers entschieden hatten. Mitarbeiter der beklagten Firma weigerten sich daraufhin, mit dem Kläger weiter zusammenzuarbeiten. Die Versetzung sei erfolgt, weil der Arbeitgeber keine Möglichkeit gesehen habe, den Immobilienkaufmann in Dortmund außerhalb des Teams einzusetzen, das ihn "bestreikte“, rechtfertigte sich das Unternehmen.
Diese Argumentation und die Versetzung, die auf ihrer Grundlage erfolgte, sind unbillig befanden die Richter des zehnten Senats des BAG.
Bundesarbeitsgericht

Hans Weber
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Hans Weber ist Geschäftsführer der Weber Consulting GmbH in München. Das Unternehmen ist seit vielen Jahren auf die Besetzung von Führungspositionen im Qualitätswesen spezialisiert.
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