Gleicher Lohn für Männer und Frauen?
Wie viel verdienen die Kollegen? Und warum? Wer in einem Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern arbeitet, wird das womöglich bald erfahren. Jedenfalls sieht ein neuer Gesetzentwurf vor, dass Unternehmen dieser Größenordnung künftig die Gehälter von Kolleginnen und Kollegen offenlegen müssen, die gleiche oder gleichwertige Tätigkeiten ausüben.
In dem Gesetzentwurf werden Unternehmen verpflichtet, die Kriterien offenzulegen, nach denen die vergleichbaren Tätigkeiten ermittelt wurden. Der Entwurf dient vor allem dazu, Unterschiede zwischen Gehältern von Männern und Frauen auf inhaltlich vergleichbaren Positionen offen zu legen.
Künftig Anspruch auf Ausgleichszahlungen?
Unternehmen müssen den Median der Vergütung von Mitarbeitern des jeweils anderen Geschlechts berichten – allerdings nur, wenn diese Vergleichsgruppe aus mehr als sechs Kollegen bzw. Kolleginnen besteht.
Wird ein Mitarbeiter tatsächlich benachteiligt, hat er gemäß dem Gesetz einen Anspruch auf Zahlung des Entgelts, das fällig gewesen wäre, wenn keine Diskriminierung vorgelegen hätte – also wohl die Differenz zwischen seinem Gehalt und dem seiner Kollegen auf vergleichbaren Positionen.
Einen ausführlichen Überblick über den Gesetzentwurf finden Sie unter: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Kienbaum
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Hans Weber
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Über den Experten
Hans Weber ist Geschäftsführer der Weber Consulting GmbH in München. Das Unternehmen ist seit vielen Jahren auf die Besetzung von Führungspositionen im Qualitätswesen spezialisiert.
Interview mit Hans Weber
Tiefgreifender Wandel für Qualitätsmanager
Die QZ befragte den auf QM spezialisierten Personalberater auf der Fachmesse Control 2016 in Stuttgart, auf der sie gemeinsam mit ihm den Karrieretag veranstaltete.
Also ich sehe das Gesetz in der Form eher kritisch. Warum obliegt so ein Vergleich/eine Prüfung der Gehaltsgleichheit nicht einer Gewerbeaufsichts-/Wirtschaftsprüfung?
Im Zuge des Datenschutzes gehen die Daten zu meinem Gehalt keinen oder nur so wenige wie möglich etwas an. Warum sollen mindestens 200 Mitarbeiter wissen dürfen, wie viel Geld monatlich auf mein Konto überwiesen wird?
Hier kollidieren die oben genannten Art. 3.1 & 3.2 mit Art 2 Abs. 1 und Art 33. Artikel 1 lässt sich auch auf den Datenschutz anwenden.
Also meine Meinung: Gleichheit ja, Überprüfbarkeit ja, Offenlegung nur gegenüber einer berechtigten Behörde, welche hier mitprüft. Ja, ich weiß, da kann in den Stellenbeschreibungen wieder getrickst werden, damit Stelle 1 anders erscheint als Stelle 2... Aber für mich steht hier der Datenschutz des Individuums höher als sein Geldbeutel.
In meiner langjährigen Tätigkeit als Leitender Mitarbeiter in der chemischen Industrie bin ich bei der Übernahme von neuen Führungspositionen immer wieder auf gravierende Gehaltsunterschiede gestoßen, unabhängig von Geschlecht und oftmals auch konträr zu Leistung und Einsatzbereitschaft. Frauen wurden dabei nicht generell schlechter bezahlt, schon gar nicht mit der erforderlichen Qualifikation. Die Ursache lag im Allgemeinen viel mehr daran, dass es keine einheitlichen Bewertungskriterien gibt bzw. deren Einhaltung nicht überprüft wird und oftmals die Eingruppierung nach Nase erfolgt. So kann es kommen, dass für die gleiche Tätigkeit auch bei Männern zwischen E6 und E13 alles möglich ist und die in E6 dabei u. U. mehr leisten. Wie man da seine Mitarbeiter dauerhaft motivieren soll, ist mir immer schleierhaft geblieben.
Meines Erachtens löst das Gesetz daher nicht die Kernprobleme, sondern dient wieder einmal dem Mainstream.
Gleiches Gehalt / gleicher Lohn für gleiche Arbeit bzw. vergleichbare Arbeit ist mehr als überfällig.
Das Grundgesetz wird seit Jahrzehnten hier mit Füßen getreten (Art. 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar; Art. 3.1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich; Art. 3.2: Männer und Frauen sind gleichberechtigt); bisherige Regierungen reden sich mit dem Begriff der Tarif-Hoheit von Tarifparteien raus; die Gewerkschaften halten mehr oder weniger die Füße still. Das ist nicht mehr akzeptabel.
Aber warum erst ab einer Betriebsgröße von mehr als 200 MA? Wenn dann für ALLE!
Ich begrüße dieses Gesetzesvorhaben sehr.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Warum soll das Gesetz aber erst für Unternehmen ab 200 Mitarbeitern gelten. Ich würde es begrüßen, wenn es schon bei Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern gälte.
Alle Begriffe sind genderneutral zu verstehen.
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum gleiche Arbeit ungleich entlohnt werden soll. Der Geschäftsführer möchte ich sein, der das vor seinem Gewissen verantwortet. Von einem diesbezüglichen Gesetz halte ich allerdings nichts. Ich würde vielmehr einen Nachweis verlangen, in dem bestätigt wird, dass gleiche oder zumindest vergleichbare Arbeit gleich entlohnt wird. Das Gesetz würde wieder nur den Enzelnen in die Pflicht nehmen - das kann es nicht sein. Unangenehme Fragen interessieren doch niemanden - oder kennen Sie, bis auf wenige Ausnahmen, ganz allgemein Firmenführungen, die ein soziales Gewissen haben - sich aber einer Ethik und Corporate Identity bemüßigen, als wären sie Engel auf Erden? Ich nicht.