EuGH-Urteil: Zwölf Tage Arbeit am Stück sind zulässig
Steht Arbeitnehmern ein Recht auf mindestens einen Ruhetag in der Woche zu? Diese Frage wollte ein Angestellter eines portugiesischen Casinos vom Europäischen Gerichtshof geklärt haben.
Das europäische Arbeitszeitrecht schützt die Beschäftigten in der Union davor, zu lange ohne Unterbrechung eingesetzt zu werden und nicht mehr zur Ruhe zu kommen. Doch wie lange darf ein Beschäftigter durcharbeiten, bis ihm ein freier Tag zusteht? Der EuGH hat das jetzt entschieden. Er hält eine Dauer von bis zu zwölf Tagen für zulässig (09.11.2017, Az. C 306-16).
Die Richter entschieden, dass die Ruhezeit an einem beliebigen Tag innerhalb jedes Siebentageszeitraums gewährt werden kann. Damit ist es im Extremfall möglich, dass ein Arbeitnehmer bis zu zwölf Tage am Stück arbeiten muss, wenn er den ersten Ruhetag zu Beginn der ersten Arbeitswoche nehmen muss und den nächsten am Ende der zweiten Arbeitswoche.
Fall aus der Glücksspielbranche
Geklagt hatte der ehemalige Casino-Angestellte Marques da Rosa aus Portugal. Er arbeitete manchmal an sieben aufeinanderfolgenden Tagen. Trotz einer internen Umorganisation der Arbeitszeiten, dass nach sechs Arbeitstagen ein freier Tag gewährt werden sollte, hielt sich sein Arbeitgeber nicht an diese Regelung. Für diese nicht gewährten Ruhetage forderte da Rosa nach seinem Ausscheiden nun Entschädigungszahlungen in Höhe der Vergütung der gearbeiteten Überstunden.
Darauf hat der Kläger aber keinen Anspruch, wie der EuGH nun entschied.
EuGH

Hans Weber
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Hans Weber ist Geschäftsführer der Weber Consulting GmbH in München. Das Unternehmen ist seit vielen Jahren auf die Besetzung von Führungspositionen im Qualitätswesen spezialisiert.
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