
Rückrufe bindend für Transportunternehmen?
In den letzten Jahren wurden vermehrt LKW von ihren Herstellern zurückgerufen. Wenn Transportunternehmen nicht auf ihre Fahrzeugflotte verzichten können und sie gezwungenermaßen weiterverwenden, hat dies Ansprüche auf die Haftung der Hersteller?
Antwort:
Wer Warnungen oder Rückrufaktionen nicht beachtet, gebraucht das Produkt bestimmungswidrig. Der Hersteller hat die Benutzer seines Produkts in gewissem Umfang auch vor Gefahren zu schützen, die bei bestimmungswidrigem Gebrauch auftreten können. Das ändert aber nichts daran, dass ein unsachgemäßer Gebrauch eine zurechenbare Selbstgefährdung darstellt. Eine Haftung des Herstellers kann dann gänzlich entfallen, wenn ihm der Schaden nicht mehr zurechenbar ist. Zumindest aber wird der Geschädigte sich in solchen Fällen wohl ein erhebliches Mitverschulden zurechnen lassen müssen. Vor einer Missachtung von Warnungen und Rückrufen kann deshalb nur abgeraten werden.
RA Dr. Menderes Günes, Saarbrücken

Rechtsanwalt Stefan Buscholl
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Über den Experten
Stefan Buscholl, geb. 1982, hat in Heidelberg studiert und ist Anwalt bei Günes & Hamdan Rechtsanwälte PartGmbB in Saarbrücken. Seine Arbeitsschwerpunkte bilden das nationale und internationale Handels- und Vertragsrecht, EU-Product Compliance sowie Fragen des Produkthaftungs- und Produktsicherheitsrechts.
Regelwidriges Verhalten kann für Unternehmen existenzgefährdend sein. Die Norm ISO 19600 soll vorbeugen.