
Regelung von Garantien in Qualitätssicherungsvereinbarung
Dürfen Festlegungen zu Garantien, Gewährleistungs- und Haftungsansprüche in Qualitätssicherungsvereinbarungen geregelt werden?
Ein Beispiel: Der Lieferant gewährt fünf Jahre Garantie auf sein gesamtes Produktspektrum Der Lieferant übernimmt bei mangelhaften Bauteilen sämtliche Folgekosten (z.B. Bandstillstände beim Endkunden usw.).
Antwort:
Es gibt keine Bestimmungen, die es verbieten, Gewährleistungsregelungen in einer Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) festzuhalten.
Insoweit ist Ihre Frage mit einem "Ja" zu beantworten. Entscheidend ist vielmehr, ob insbesondere verschuldensunabhängige(!) Garantien in QSV rechtlich wirksam vereinbart werden können und ob Ihre Produkthaftpflichtversicherung die QSV-Regelung mitträgt.
Bei den von Ihnen erwähnten beiden Beispielen habe ich da gewisse Zweifel.

Rechtsanwalt Stefan Buscholl
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Über den Experten
Stefan Buscholl, geb. 1982, hat in Heidelberg studiert und ist Anwalt bei Günes & Hamdan Rechtsanwälte PartGmbB in Saarbrücken. Seine Arbeitsschwerpunkte bilden das nationale und internationale Handels- und Vertragsrecht, EU-Product Compliance sowie Fragen des Produkthaftungs- und Produktsicherheitsrechts.
Regelwidriges Verhalten kann für Unternehmen existenzgefährdend sein. Die Norm ISO 19600 soll vorbeugen.