
Produkthaftung bei Vertrieb ins Ausland?
Wir vertreiben Produkte deutschlandweit. Wenn diese Produkte von unseren Käufern ins Ausland weiterverkauft werden – etwa die USA – sind wir in der Haftung?
Antwort:
Grundsätzlich ist es so, dass Sie nicht dafür verantwortlich gemacht werden können, dass das Produkt überhaupt auf den amerikanischen Markt gekommen ist, wenn Sie es nicht selbst direkt oder indirekt in die USA vertreiben. Vielmehr wäre zu erwarten, dass der Wiederverkäufer als Verantwortlicher herangezogen werden würde. Ob dieser Wiederverkäufer Sie in Regress nehmen könnte, kann in der hier gebotenen Pauschalität leider nicht beantwortet werden.
RA Dr. Menderes Günes, Saarbrücken

Rechtsanwalt Stefan Buscholl
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Über den Experten
Stefan Buscholl, geb. 1982, hat in Heidelberg studiert und ist Anwalt bei Günes & Hamdan Rechtsanwälte PartGmbB in Saarbrücken. Seine Arbeitsschwerpunkte bilden das nationale und internationale Handels- und Vertragsrecht, EU-Product Compliance sowie Fragen des Produkthaftungs- und Produktsicherheitsrechts.
Regelwidriges Verhalten kann für Unternehmen existenzgefährdend sein. Die Norm ISO 19600 soll vorbeugen.