
Muss ein Maschinenhersteller das UN-Kaufrecht anwenden?
Als Maschinenhersteller sind wir bislang davon ausgegangen, dass wir uns nicht um das UN-Kaufrecht kümmern müssen und haben unsere internationalen Verträge entsprechend ohne Ausschluss formuliert.
Antwort:
Es kann sehr gut sein, dass das UN-Kaufrecht auf eine Vielzahl Ihrer Verträge anwendbar ist. Zum einen können auch Hersteller von Maschinen Kaufverträge schließen, wenn der Schwerpunkt der vertraglichen Regelungen auf dem Kaufrecht liegt (denken Sie beispielsweise an den Verkauf von Serienprodukten), zum anderen kann das UN-Kaufrecht auch anwendbar auf Werklieferungsverträge sein, vgl. Art. 3 CISG.
RA Stefan Buscholl, Saarbrücken

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Über den Experten
Stefan Buscholl, geb. 1982, hat in Heidelberg studiert und ist Anwalt bei Günes & Hamdan Rechtsanwälte PartGmbB in Saarbrücken. Seine Arbeitsschwerpunkte bilden das nationale und internationale Handels- und Vertragsrecht, EU-Product Compliance sowie Fragen des Produkthaftungs- und Produktsicherheitsrechts.
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