
Fehlendes CE-Kennzeichen?
Wir haben ein Produkt zugekauft, das in unser Produkt integriert werden soll. Jetzt haben wir erfahren, dass das zugekaufte Produkt eigentlich ein CE-Kennzeichen tragen müsste, was es aber nicht tut. Können wir gegen den Verkäufer vorgehen?
Antwort:
Es ist höchstrichterlich noch nicht geklärt, was die vertragsrechtlichen Folgen im Kaufrecht bei falscher CE-Kennzeichnung sind. Man wird aber davon ausgehen dürfen, dass es sich zumindest um einen Rechtsmangel handelt, der im Ergebnis wie ein Sachmangel behandelt wird. Ihren Aussagen nach haben Sie also ein mangelhaftes Produkt gekauft.
In diesem Zusammenhang werden Sie aber davon ausgehen müssen, dass der Verkäufer sich auf eine unzureichende Wareneingangskontrolle berufen wird. Denn wenn eine falsche CE-Kennzeichnung einen Mangel darstellt, muss folgerichtig auch § 377 HGB greifen. Ob die Wareneingangskontrolle auch Rechtsmängel erfasst, ist ebenfalls noch nicht höchstrichterlich geklärt. Sie müssen sich aber in jedem Fall auf eine solche Argumentation des Verkäufers einstellen und gegebenenfalls für die Zukunft Ihre internen Prozesse angleichen.
RA Stefan Buscholl, Saarbrücken

Rechtsanwalt Stefan Buscholl
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Über den Experten
Stefan Buscholl, geb. 1982, hat in Heidelberg studiert und ist Anwalt bei Günes & Hamdan Rechtsanwälte PartGmbB in Saarbrücken. Seine Arbeitsschwerpunkte bilden das nationale und internationale Handels- und Vertragsrecht, EU-Product Compliance sowie Fragen des Produkthaftungs- und Produktsicherheitsrechts.
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