
Ansprüche bei gebraucht gekauftem Messgerät?
Wir haben ein recht teures gebrauchtes Messgerät gekauft, bei dem von Anfang an immer wieder kleinere Komponenten Probleme bereiten. Die Kosten und der Ärger, die bei jedem Ausfall entstehen, haben uns zu dem Entschluss gebracht, ein neues Gerät zu kaufen und den alten Vertrag rückabzuwickeln. Der Verkäufer beruft sich jetzt darauf, dass das Gerät gebraucht sei und wir deswegen eigentlich überhaupt keine Ansprüche hätten. Ist das richtig?
Antwort:
Der Verkäufer irrt sich. Man könnte sich zwar darüber streiten, ob die ausfallenden kleinen Teile Mängel darstellen, welche schon bei der Übergabe des Geräts vorhanden waren - das müsste man sich im Detail ansehen; auch unter dem Aspekt, dass es sich um eine gebrauchtes Messgerät handelt. Wenn man aber
(1) eine Mangelhaftigkeit des Geräts bei Übergabe unterstellt und
(2) der Kaufvertrag keine Besonderheiten vorsieht,
dann muss der Verkäufer genauso für Mängel gerade stehen wie bei einem neuen Gerät. Weil Sie schreiben, dass es sich um kleinere Probleme handelt, müsste man sich eventuell noch im Detail anschauen, ob die Mängel eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschreiten. Denn nach § 323 Abs. 5 BGB kann der Käufer einer mangelhaften Sache nicht wegen unerheblicher Mängel zurücktreten. Hier müsste man sich alle konkreten Umstände vor Augen führen. Der BGH geht jedenfalls davon aus, dass ein Mangel regelmäßig bereits erheblich ist, wenn die Mangelbeseitigungskosten 5% des Kaufpreises übersteigen.
RA Stefan Buscholl, Saarbrücken

Rechtsanwalt Stefan Buscholl
beantwortet Ihre Rechtsfragen rund ums Qualitätsmanagement.
Stellen Sie Herrn Buscholl Ihre Frage!
Über den Experten
Stefan Buscholl, geb. 1982, hat in Heidelberg studiert und ist Anwalt bei Günes & Hamdan Rechtsanwälte PartGmbB in Saarbrücken. Seine Arbeitsschwerpunkte bilden das nationale und internationale Handels- und Vertragsrecht, EU-Product Compliance sowie Fragen des Produkthaftungs- und Produktsicherheitsrechts.
Regelwidriges Verhalten kann für Unternehmen existenzgefährdend sein. Die Norm ISO 19600 soll vorbeugen.