
APZ 3.1 durch nachträgliche Prüfung "ungültig"?
Unser Kunde verlangt den Nachweis der Kerbschlagarbeit bei -20 °C. Normalerweise würden wir ein Probenstück des Materials in ein akkreditiertes Labor schicken und den Kerbschlagbiegeversuch dort durchführen lassen. Den Prüfbericht würden wir dem Original-APZ beilegen.
Nun behauptet unser Kunde, durch diese Prüfung verliere das Original-APZ des Herstellers seine Gültigkeit; irgendjemand (?) müsse ein neues APZ ausstellen. Ich habe das noch nie gehört und kann es auch nicht recht glauben. Hat der Kunde Recht mit seiner Behauptung? Schmälert es die "Aussagekraft" eines APZ in irgendeiner Art und Weise, wenn das Material einer nachträglichen, nicht im APZ angegebenen Prüfung unterzogen wird? Gibt es irgendeinen Bereich, in dem es Usus ist, dass alle geforderten Prüfungen einzig und allein auf dem Original-APZ ausgewiesen sein müssen?
Antwort:
Die Meinung des Kunden (bzw. der Person, die diese Behauptung aufgestellt hat) ist natürlich Unsinn. Bestimmte Prüfungen lassen sich auch nachträglich durchführen, sofern die in den jeweiligen Werkstoff-/Produktnormen und Prüfverfahrensnormen festgelegten Regeln eingehalten werden können. Dies betrifft auf der Materialseite die Tatsache, dass der zur Durchführung der Kerbschlagprüfung entnommene Probensatz) an Stellen entnommen wurde, die den einschlägigen Normangeben entsprechen. Wer diese Prüfungen durchführt, und zu welchem Zeitpunkt (also auch nach Auslieferung des Materials) ist dabei völlig egal, allerdings sollte es sich um ein akkreditiertes Prüflabor handeln. Und dann wird der diesbezügliche Prüfbericht mit dem ursprünglichen APZ 3.1 verknüpft und fertig ist die Sache.

Ing. Ingolf Friederici
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Über den Experten
Ingolf Friederici, Experte für Managementsysteme, Konformitätsfragen und zugehörige Normen, führt seit vielen Jahren Seminare und Workshops durch, schwerpunktmäßig als unternehmensindividuell gestaltete Inhouse-Veranstaltungen.
Im expert Verlag, Tübingen, erschien kürzlich sein Buch "Konformität von Produkten - Gesetzliche Anforderungen, Konformitätsbewertungen, Konformitätsdokumente, Prüfbescheinigungen".
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