
5.32 Prüfergebnisse in Abnahmeprüfzeugnissen
Ich bekomme oft Zeugnisse nach DIN EN 10204-3.1 ohne darin aufgeführte Prüfergebnisse.
Im Zeugnis wird durch den Satz: Die Prüfergebnisse sowie die der Vorlieferanten liegen beim Auftragnehmer vor und die Formulierung: Die Werkstoffanforderungen, Toleranzen und Funktion werden eingehalten, die übereinstimmung mit den Lieferbedingungen des Bestellers und den amtlichen Vorschriften bestätigt. Ist diese Verfahrensweise im Sinne der Norm in Ordnung bzw. gewollt? Wenn ich mich nun für Prüfergebnisse interessiere, bin ich dann gezwungen, diese mir beim Hersteller zu besorgen?
Antwort:
Es ist schon eine ziemliche Frechheit der Lieferanten, so zu verfahren. Das ist durch die Norm überhaupt nicht gedeckt. Wenn ein Produktlieferant z.B. Vormaterial bezieht und verarbeitet, dann wird er quasi zum "Händler" dieses Vormaterials. Dann muss er gemäß Abschn. 6 der Norm "Weitergabe von Prüfbescheinigungen durch einen Händler" handeln und die unveränderten Originalbescheinigungen (natürlich in Kopie zulässig) des Materialherstellers liefern! Die angegebene Formulierung "Die Werkstoffanforderungen ... bestätigt" ersetzt die Angabe der Zahlenwerte nicht. Übrigens ist die Formulierung "... und den amtlichen Vorschriften" völlig unzureichend, weil diese nicht mit Nr. oder Bezeichnung genannt sind. Hingegen ist die Formulierung "... mit den Lieferbedingungen des Bestellers" o.k., weil da ja ein Bezug zur Bestellung hergestellt werden kann, in der diese Bedingungen aufgeführt sind, z.B. Normen.
Natürlich ist die Weigerung, offensichtlich auch eigene Prüfdaten nicht anzugeben, völlig unzulässig. Sie haben einen Liefervertrag abgeschlossen, in dem Sie ein APZ 3.1 EN 10204 bestellt haben und so haben Sie auch Rechtsanspruch an ein Dokument mit Ergebnissen aus spezifischen Prüfungen! Problem könnte nur sein, wenn Sie nicht durch Bezug auf Normen oder anderweitig in der Bestellung festgelegt haben, welche Eigenschaftsmerkmale mit Prüfergebnissen belegt werden sollen. Das ist nämlich die Pflicht des Bestellers, wenn nicht bereits in einschlägigen Normen und Spezifikationen Näheres festgelegt ist.

Ing. Ingolf Friederici
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Über den Experten
Ingolf Friederici, Experte für Managementsysteme, Konformitätsfragen und zugehörige Normen, führt seit vielen Jahren Seminare und Workshops durch, schwerpunktmäßig als unternehmensindividuell gestaltete Inhouse-Veranstaltungen.
Im expert Verlag, Tübingen, erschien kürzlich sein Buch "Konformität von Produkten - Gesetzliche Anforderungen, Konformitätsbewertungen, Konformitätsdokumente, Prüfbescheinigungen".
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