
5.29 Mindestangaben im Material Prüfzeugnis gem. DIN EN 10024 3.1
Sehr geehrte Damen und Herren,
in jüngster Zeit habe ich für ein Test-Projekt Titan-Produkte (Rohre, Bleche, Stangen, Profile) aus Quellen in UK und China bezogen. Ich bestellte mit ausdrücklichem Bezug auf Prüfzeugnis gem. DIN EN 10024 3.1
Welche Mindestangaben muss ein solches Zeugnis beinhalten. Manche der mir zugesandten Zeugnisse sahen mehr wie eine Exel-Tabelle aus und waren mit dem Firmenstempel des Händlers versehen.
Soweit ich weiß, darf ein Händler kein 3.1 Zeugnis erstellen. Muss aus einem 3.1 Zeugnis der Hersteller ersichtlich sein?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Antwort:
Es gilt Vertragfreiheit. Das bedeutet, man kann als Besteller überall in der Welt nach technischen Lieferbedingungen der verschiedensten Art bestellen und dabei auch Prüfbescheinigungen nach eigenen Vorstellungen oder nach Normen fordern. EN 10204 ist eine Europäische Norm, die in GB unter BS EN 10204 existiert, in China natürlich nicht. Aber das ist kein prinzipielles Hindernis, siehe Vertragsfreiheit.

Ing. Ingolf Friederici
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Über den Experten
Ingolf Friederici, Experte für Managementsysteme, Konformitätsfragen und zugehörige Normen, führt seit vielen Jahren Seminare und Workshops durch, schwerpunktmäßig als unternehmensindividuell gestaltete Inhouse-Veranstaltungen.
Im expert Verlag, Tübingen, erschien kürzlich sein Buch "Konformität von Produkten - Gesetzliche Anforderungen, Konformitätsbewertungen, Konformitätsdokumente, Prüfbescheinigungen".
Rückfragen beantwortet Herr Friederici gern auch telefonisch unter Tel. 036601 / 556544.