
4.4 Ist der in den Normabschnitten 3.1, 3.2 und 4.1 genannte "Hersteller" auch der Aussteller der Dokumente?
Ist der in den Normabschnitten 3.1, 3.2 und 4.1 genannte "Hersteller" auch der Aussteller der Dokumente oder kann das auch ein Dritter, z. B. ein externes Prüflabor machen? Kann das auch der Abnahmebeauftragte des Herstellers tun?
Antwort:
Zu beiden Fragen gibt es ein Nein!
Nur der Hersteller als "juristische Person" stellt Dokumente nach EN 10204 aus. Alle anderen sind lediglich Handlungsgehilfen. Die einen (Fremdlabor) führen Prüfungen durch und stellen ein Prüfprotokoll aus, das der Hersteller in seinem Dokument einschließt (Übertragung der Werte oder Anhängen des Protokolls). Der Abnahmebeauftragte hat eine andere Funktion (Bestätigung der Prüfergebnisse). Allerdings kann er auch die Aufgabe übertragen bekommen, im Namen des und für den Hersteller die Übereinstimmung der Lieferung mit den Anforderungen aus der Bestellung zu bestätigen. Das sind zwei verschiedene Rechtsakte!
Siehe Buch "Produktkonformität" die Abschnitte 3.4.1 bis 3.4.3 und Muster in Bild 3.3: Beauftragung zur Ausstellung von Prüfbescheinigungen und Konformitätserklärungen.

Ing. Ingolf Friederici
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Über den Experten
Ingolf Friederici, Experte für Managementsysteme, Konformitätsfragen und zugehörige Normen, führt seit vielen Jahren Seminare und Workshops durch, schwerpunktmäßig als unternehmensindividuell gestaltete Inhouse-Veranstaltungen.
Im expert Verlag, Tübingen, erschien kürzlich sein Buch "Konformität von Produkten - Gesetzliche Anforderungen, Konformitätsbewertungen, Konformitätsdokumente, Prüfbescheinigungen".
Rückfragen beantwortet Herr Friederici gern auch telefonisch unter Tel. 036601 / 556544.