
4.12 Eigenständiges erstellen eines Abnahmeprüfzeugnis DIN EN 10204-3.1 von Auszubildenden bzw. angelernten Kräften
Ist es rechtlich in Ordnung, wenn Auszubildende oder angelernte Kräfte ein Abnahmeprüfzeugnis DIN EN 10204-3.1 erstellen? Dabei allerdings nicht "im Auftrag", sondern eigenständig handeln?
Antwort:
Ein dicker Hund ist das und eine Zumutung für die Beteiligten!
Gleich aus mehreren Gründen ist diese Idee nicht haltbar:
a) Auszubildende können nicht im Auftrag der Firma und schon gar nicht eigenständig handeln! Das lassen die Ausbildungsbestimmungen auch nicht zu.
b) Angelernte Kräfte können dies ebenso wenig, da sie in der Regel sehr spezifische Arbeiten zugewiesen bekommen, für die sie "angelernt" sind. Die Vertretung der Firma übernehmen können sie deshalb nicht und eigenständig handeln schon überhaupt nicht. Die Rechtsfolgen wären grotesk.
Jemand, der ein APZ 3.1 (und andere Prüfbescheinigungen nach EN 10204) im Namen der Firma (juristische Person) über die Konformität der gelieferten Gegenstände mit den Bestellanforderungen unterschreibt, muss entsprechende Vollmachten (Unterschriftsberechtigung) haben. Jemand, der in einem APZ 3.1 die Prüfergebnisse als übereinstimmend mit den Anforderungen erklärt, muss als "Abnahmebeauftragter" bevollmächtigt sein. Zur Beurteilung benötigt er natürlich einen entsprechenden Sachverstand.
Noch zusätzlich eine Klarstellung:
Abhängig beschäftigte Mitarbeiter (z. B. Angestellte) einer Firma arbeiten als "Erfüllungsgehilfen" der juristischen Person "Firma X". Sie übernehmen keine persönliche Verantwortung gegenüber Dritten (Vertragspartner der Firma). Sie sind durch die arbeitsrechtlichen Bestimmungen auch gegen den direkten Zugriff von außen (z. B. durch einen Kunden) geschützt. Im Innenverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gilt natürlich, dass jemand, der grobe Verstöße/Fehler begeht, mittels arbeitsrechtlicher Maßnahmen zur Rechenschaft gezogen werden kann (Ermahnung, Abmahnung usw.).

Ing. Ingolf Friederici
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Über den Experten
Ingolf Friederici, Experte für Managementsysteme, Konformitätsfragen und zugehörige Normen, führt seit vielen Jahren Seminare und Workshops durch, schwerpunktmäßig als unternehmensindividuell gestaltete Inhouse-Veranstaltungen.
Im expert Verlag, Tübingen, erschien kürzlich sein Buch "Konformität von Produkten - Gesetzliche Anforderungen, Konformitätsbewertungen, Konformitätsdokumente, Prüfbescheinigungen".
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