
3.54 Prüfergebnisse in APZ EN 10204 - 3.1
Im Bereich Kupferhalbzeuge schreiben uns die Werke gerne in den APZ 3.1:
Chemische Zusammensetzung : gemäß EN 13601
Reicht das aus, oder müssen hier die Ergebnisse in Zahlen aufgeführt werden?
Antwort:
Natürlich reicht es keinesfalls aus, nur Werte aus den Normtabellen im APZ 3.1 aufzuführen. Wie soll das z.B. gehen, wenn es Grenzwerte, z.B. Cu 3,5 bis 4,2 % gibt? Es muss sich immer um tatsächliche Prüfergebnisse handeln, die an genormten Probestücken bzw. nach genormten Prüfverfahren (jeweils in der Werkstoffnorm festgelegt) ermittelt wurden und die im Falle APZ 3.1 durch eine entsprechende Kennzeichnung (auch meist in den Werkstoffnormen festgelegt) der Lieferung zugeordnet werden können.
Dieser Satz "Chemische Zusammensetzung gemäß EN 13601 würde allenfalls eine Bestätigung sein, dass die tatsächlich aufgeführten Zahlenwerte innerhalb der Normanforderungen liegen (Konformitätsaussage).
Zwischenhändler können auch nicht machen, was sie wollen. Sie müssen - da sie ja nicht selbst Halbzeugproduzent sind und auch keine Merkmale prüfen, die Originalzeugnisse (in Kopie) weiterleiten. Sie können in keinem Fall ein eigenes APZ 3.1 ausstellen!

Ing. Ingolf Friederici
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Über den Experten
Ingolf Friederici, Experte für Managementsysteme, Konformitätsfragen und zugehörige Normen, führt seit vielen Jahren Seminare und Workshops durch, schwerpunktmäßig als unternehmensindividuell gestaltete Inhouse-Veranstaltungen.
Im expert Verlag, Tübingen, erschien kürzlich sein Buch "Konformität von Produkten - Gesetzliche Anforderungen, Konformitätsbewertungen, Konformitätsdokumente, Prüfbescheinigungen".
Rückfragen beantwortet Herr Friederici gern auch telefonisch unter Tel. 036601 / 556544.