
1.25 DIN EN 10204-3.2 (DB-Abnahme) verlangt anstatt DIN EN 10204-3.1
Ich verkaufe Teile für die Bahn (Bremsklotzschuhe, Federhaube, ...) in Frankreich und in Deutschland seit 3 Jahren. Diese werden ja immer mit Abnahmeprüfzeugnis DIN EN 10204-3.1 geliefert.
Zum ersten Mal verlangt nun ein Kunde die Abnahme DIN EN 10204-3.2 (DB-Abnahme). Was soll das bedeuten und was ist der Unterschied?
Antwort:
APZ 3.2 bedeutet, dass ein vom Kunden benannter Abnahmebeauftragter zusätzlich zum Hersteller-Abnahmebeauftragten das Zeugnis unterschreibt und zwar im Hinblick auf die Bestätigung der Prüfergebnisse. In Ihrem Falle müssen Sie Ihrem Kunden Abnahmebereitschaft melden. Der Kunde muss dann einen Abnahmebeauftragten seiner Wahl (z.B. von der DB) schicken. Die Kosten gehen zu seinen Lasten. Achtung: Es ist wichtig, dass Sie rechtzeitig den Abnahmebeauftragten zur Abnahme anfordern, sonst geht Lieferzeit verloren.

Ing. Ingolf Friederici
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Über den Experten
Ingolf Friederici, Experte für Managementsysteme, Konformitätsfragen und zugehörige Normen, führt seit vielen Jahren Seminare und Workshops durch, schwerpunktmäßig als unternehmensindividuell gestaltete Inhouse-Veranstaltungen.
Im expert Verlag, Tübingen, erschien kürzlich sein Buch "Konformität von Produkten - Gesetzliche Anforderungen, Konformitätsbewertungen, Konformitätsdokumente, Prüfbescheinigungen".
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