
1.11 Angabe der Ausgabe der Dokumente fehlt
Auf unseren Erklärungen der Konformität führen wir EG-Richtlinien und harmonisierte Normen mit Nummer und Titel auf. Jetzt reklamiert ein Kunde, dass dort die Angabe der von uns berücksichtigten Ausgabe der Dokumente fehlt. Damit könne er nicht nachprüfen, ob unser Produkt korrekt dem aktuellen Stand der RL entspricht.
Antwort:
Der Kunde hat recht!!
In der MRL steht dazu bezüglich der Richtlinien und der harmonisierten Normen im Anhang II 1. A. 4. und 7.:
"Anzugeben sind die Referenzen laut Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union" und "anzugeben sind die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen im Amtsblatt der Europäischen Union". Das bedeutet die Angabe der genauen Datierung und schließt unter Umständen auch nachträgliche Änderungen der ursprünglichen RL ein.
Die Listen der harmonisierten Normen für bestimmte Produktgruppen finden sich in "Mitteilungen" der Kommission, die im Amtsblatt veröffentlicht werden. Dies kann man im Internet recherchieren. Muster einer EG-Konformitätserklärung, siehe Bild 6.2. im Buch "Produktkonformität".

Ing. Ingolf Friederici
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Über den Experten
Ingolf Friederici, Experte für Managementsysteme, Konformitätsfragen und zugehörige Normen, führt seit vielen Jahren Seminare und Workshops durch, schwerpunktmäßig als unternehmensindividuell gestaltete Inhouse-Veranstaltungen.
Im expert Verlag, Tübingen, erschien kürzlich sein Buch "Konformität von Produkten - Gesetzliche Anforderungen, Konformitätsbewertungen, Konformitätsdokumente, Prüfbescheinigungen".
Rückfragen beantwortet Herr Friederici gern auch telefonisch unter Tel. 036601 / 556544.