
Habe ich Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Nach meiner zehnjährigen Tätigkeit als Qualitätsplaner scheidet mein direkter Vorgesetzte, der Qualitätsleiter, altersbedingt aus. Ich bekomme nun einen neuen Vorgesetzten. Nachdem ich mit meinem bisherigen Chef optimal zusammengearbeitet habe, möchte ich gerne ein Zwischenzeugnis beantragen. Der neue Chef kann ja meine langjährige Tätigkeit gar nicht richtig beurteilen. Habe ich Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Antwort:
Das Thema „Zwischenzeugnis“ ist ein heikles Thema. Anders als beim Arbeitszeugnis zur Beendigung einer Tätigkeit haben Sie auf ein Zwischenzeugnis keinen Anspruch. Ein Unternehmen ist deshalb nicht verpflichtet, Ihnen ein Zwischenzeugnis zu erstellen.
Der Hintergrund liegt meist darin, dass Mitarbeiter, die ein Zwischenzeugnis anfordern, sich am Arbeitsmarkt umsehen wollen. Für eine Bewerbung benötigt man oftmals auch ein Zwischenzeugnis. Viele Personalleiter verstehen es auch als Signal, dass ein Mitarbeiter das Unternehmen verlassen möchte. Die Erstellung eines professionellen Zwischenzeugnisses stellt schon auch einen gewissen Aufwand dar. Viele Personaler lehnen deshalb diesen Wunsch ab.
In Ihrem konkreten Fall ist die Sachlage allerdings etwas anders. Sie wünschen ja kein Zwischenzeugnis, um sich beruflich zu verändern, sondern lediglich deshalb, weil Ihr bisheriger Vorgesetzter ausscheidet. Dies halte ich auch für äußerst sinnvoll. Ich gebe Ihnen nämlich in vollem Umfang Recht, dass ein neuer Chef Sie gar nicht optimal beurteilen kann.
Ich empfehle Ihnen deshalb, ein Zwischenzeugnis anzufordern und auch den Grund anzugeben. Es sollte von Anfang an kein negatives Gefühl beim Personalleiter aufkommen. Ich betone allerdings, einen wirklichen Anspruch haben Sie darauf nicht.

Hans Weber
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Hans Weber ist Geschäftsführer der Weber Consulting GmbH in München. Das Unternehmen ist seit vielen Jahren auf die Besetzung von Führungspositionen im Qualitätswesen spezialisiert.
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