
Arbeitszeugnis schlecht - kann ich Nachbesserungen verlangen?
Bei meinem letzten Arbeitgeber habe ich mich mit meinem direkten Vorgesetzten nicht gut verstanden. Wir hatten immer fachliche Diskussionen. Nach meiner persönlichen Einschätzung waren diese Diskussionen allerdings immer sachlich. Oftmals ist es auch auf die persönliche Ebene abgeglitten. Das Vertrauensverhältnis zwischen mir und meinem Vorgesetzten war zerstört. Ich habe mich deshalb dazu entschlossen, diesen Job aufzugeben.
Ich habe mein Arbeitszeugnis prüfen lassen und mir wurde mitgeteilt, dass in der Geheimsprache die Bewertung extrem schlecht ist. Kann ich mich dagegen wehren und habe ich die Möglichkeit einer Nachbesserung?
Antwort:
Arbeitszeugnisse dürfen vom Grundsatz her keine schlechte Bewertung enthalten. In der Praxis hat sich allerdings ein sogenannter Geheimcode entwickelt. Die Formulierungen klingen für einen nicht geschulten ganz gut, in der Geheimsprache allerdings schlecht - wie es bei Ihnen der Fall zu sein scheint. Wenn ein Unternehmen Sie besonders schlecht beurteilt hat, haben Sie durchaus die Möglichkeit, eine Verbesserung des Arbeitszeugnisses zu verlangen. Eine schlechte Beurteilung muss immer einen Grund haben. Wenn dieser nicht nachgewiesen werden kann, dann hat das Unternehmen auch nicht das Recht, diese Beurteilungen in dieser Form aufrecht zu erhalten.
Ich empfehle Ihnen deshalb, sich nochmals mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber in Verbindung zu setzen und zu versuchen, dass Sie eine bessere Beurteilung erhalten. Er sollte Ihnen klar aufzeigen, warum das Zeugnis nicht so gut ist. Wenn Sie einer anderen Auffassung sind, dann müssen Sie Gegenargumente bringen. Zu einem späteren Zeitpunkt haben Sie kaum eine Chance, ein neues Zeugnis zu bekommen. Deshalb mein Tipp: Unbedingt auf ein gut formuliertes Zeugnis zu achten.

Hans Weber
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Hans Weber ist Geschäftsführer der Weber Consulting GmbH in München. Das Unternehmen ist seit vielen Jahren auf die Besetzung von Führungspositionen im Qualitätswesen spezialisiert.
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