
Requalifikationsprüfung explizit gefordert?
Hallo zusammen, gibt es in der neuen Norm eine explizite Forderung hinsichtlich der Durchführung einer Requalifikationsprüfung wie es in der TS16949 unter 8.2.4.1 gefordert wird?
Unter welchem Punkt kann man grundsätzlich zu dem Thema in der neuen Norm nachlesen?
Antwort:
In der neuen Norm hat sich gegenüber der ISO 9001:2008 in diesem Bereich nichts geändert. Es sind nur allgemein Q-Kontrollen und Freigaben notwendig. Dies muss auf den individuellen Fall angepasst werden. Wenn Ihr Kunde dies von Ihnen verlangt, dann müssen Sie das als Kundenanforderung umsetzen. In der Norm wird dies aber nur allgemein behandelt und zwar im Kapitel 8.6 „Freigabe von Produkten und Dienstleistungen“.
„Die Organisation muss festgelegte Tätigkeiten in geeigneten Phasen durchführen, um zu verifizieren, dass die Anforderungen an das Produkt oder die Dienstleistung erfüllt worden sind. Produktfreigabe und Dienstleistungserbringung an den Kunden dürfen erst nach zufriedenstellender Vollendung der festgelegten Tätigkeiten erfolgen..." (Quelle: FDIS ISO 9001:2015).
Unsere Experten beantworten Ihre Fragen zur Revision der DIN EN ISO 9001:2015
Stellen Sie unseren Experten Ihre Frage!
Über die Experten

Dipl.-Kaufmann Christof Dahl , geb. 1971, arbeitete mehrere Jahre als Prüfungsleiter bei PricewaterhouseCoopers in Madrid. Seit 2003 ist er selbstständiger Unternehmensberater und Trainer für Qualitätsmanagement. Als Trainer ist er auch in der Auditoren-Ausbildung aktiv.

Michael Burghartz-Widmann, seit 1987 bei einem süddeutschen Automobilhersteller (seit 2010 in Teilzeit) sowie Unternehmensberater zu Themen wie Automotiv, 5S, KVP, Prozess- und Qualitätsmanagement, ist Trainer der Deutschen Gesellschaft für Qualität e. V. (DGQ) und GARP (IHK-Weiterbildung für die Themen Qualitätsmanagement). Er leitet den DGQ-Regionalkreis Stuttgart, ist Mitglied im Vorstand der DGQ und Mitglied in diversen Prüfungsausschüssen.