
Kapitel 6.2.2. d
Kapitel 6.2.2. d bezieht sich auf die "Planungsphase" oder auf die Deadline der jeweiligen Prozessqualitätsziele. Sollte in diesem Punkt also angegeben werden, wann die Ziele erreicht werden sollen oder wann die Planungsphase abgeschlossen sein soll?
Antwort:
Das Kapitel 6.2.2 bezieht sich auf die Q-Ziele. Jetzt ist es so, dass Sie Q-Ziele definieren müssen (das ist das Kap. 6.2.1 und es ist wie in der alten ISO 9001:2008). Kap. 6.2.2 bezieht sich nun auf die Maßnahmen, die Sie definieren um diese Ziele zu erreichen. Sie müssen für jede Maßnahme folgendes definieren:
- Was genau ist die Maßnahme?
- Welche Ressourcen werden benötigt?
- Wer ist dafür verantwortlich?
- Bis wann müssen diese Maßnahmen umgesetzt werden (6.2.2 d)?
- Wie werden diese Maßnahmen bewertet?
Es geht also grundsätzlich um die Umsetzung der Maßnahmen.
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Über die Experten

Dipl.-Kaufmann Christof Dahl , geb. 1971, arbeitete mehrere Jahre als Prüfungsleiter bei PricewaterhouseCoopers in Madrid. Seit 2003 ist er selbstständiger Unternehmensberater und Trainer für Qualitätsmanagement. Als Trainer ist er auch in der Auditoren-Ausbildung aktiv.

Michael Burghartz-Widmann, seit 1987 bei einem süddeutschen Automobilhersteller (seit 2010 in Teilzeit) sowie Unternehmensberater zu Themen wie Automotiv, 5S, KVP, Prozess- und Qualitätsmanagement, ist Trainer der Deutschen Gesellschaft für Qualität e. V. (DGQ) und GARP (IHK-Weiterbildung für die Themen Qualitätsmanagement). Er leitet den DGQ-Regionalkreis Stuttgart, ist Mitglied im Vorstand der DGQ und Mitglied in diversen Prüfungsausschüssen.