
Bestimmen von Anforderungen in Bezug auf Produkte
In Punkt 8.2.2 b) des Normentwurfs ist davon die Rede, Ansprüche hinsichtlich angebotener Produkte und Dienstleistungen zu begründen. Wie ist das gemeint?
Antwort:
Die beschriebene Passage stammt aus der DIS - das ist jetzt veraltet. Nehmen Sie die FDIS-Version, die seit Ende Juli veröffentlicht ist. Der Passus war in der Tat schwer verständlich. In der FDIS ist es wie in der alten ISO 9001:2008.
8.2.2
Die Anforderungen (Kunden-, gesetzliche, eigene) müssen klar sein. Auch die Anforderungen, die der Kunde nicht direkt kommuniziert, die aber für den Gebrauch etc. notwendig sind. Das Unternehmen muss einen Weg finden, diese Anforderungen und Erwartungen komplett zu ermitteln. Im darauffolgenden Kapitel 8.2.3 muss dann die Machbarkeit geprüft werden.
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Über die Experten

Dipl.-Kaufmann Christof Dahl , geb. 1971, arbeitete mehrere Jahre als Prüfungsleiter bei PricewaterhouseCoopers in Madrid. Seit 2003 ist er selbstständiger Unternehmensberater und Trainer für Qualitätsmanagement. Als Trainer ist er auch in der Auditoren-Ausbildung aktiv.

Michael Burghartz-Widmann, seit 1987 bei einem süddeutschen Automobilhersteller (seit 2010 in Teilzeit) sowie Unternehmensberater zu Themen wie Automotiv, 5S, KVP, Prozess- und Qualitätsmanagement, ist Trainer der Deutschen Gesellschaft für Qualität e. V. (DGQ) und GARP (IHK-Weiterbildung für die Themen Qualitätsmanagement). Er leitet den DGQ-Regionalkreis Stuttgart, ist Mitglied im Vorstand der DGQ und Mitglied in diversen Prüfungsausschüssen.