
Ausschlusserklärung
Können Sie mir ein Beispiel für eine Ausschlusserklärung gemäß ISO 9001:2015 geben? Beispiel: Ein Dienstleistungsunternehmen verfügt nicht über Fremdeigentum. Ein lapidare Satz genügt hier aber nicht für einen Ausschluss. Können Sie ein Beispiel anführen wie in diesem Fall die Begründung lauten müsste?
Antwort:
Die Frage ergibt sich aus dem Umfeld Ihrer Organisation und ist so nicht zu beantworten. In der alten ISO 9001:2008 war der Ausschluss des Kapitels "Entwicklung" möglich. Dies gibt es in dieser Form in der neuen ISO 9001:2015 nicht mehr. Bei der neuen ISO 9001:2015 ist die Etablierung eines Entwicklungsprozesses nicht mehr an diese Bedingung gebunden, sondern ergibt sich aus dem Umfeld der Organisation bzw. den festgelegten Anwendungsbereichen. Grundsätzlich ist dies ähnlich wie in der ISO 9001:2008. Der Bereich "Entwicklung" hat sich in der neuen 9001:2015 nun aber gemäß der High-Level-Struktur und im Text verändert, im Grundinhalt ist er jedoch unverändert.
Die ISO 9001:2015 fordert die Etablierung eines Entwicklungsprozesses, sofern die Produkte nicht vollständig durch den Kunden spezifiziert worden sind. Da wir Ihr Unternehmen nicht kennen wäre es sicherlich sinnvoll, Ihren Zertifizierer zu kontaktieren.
Unsere Experten beantworten Ihre Fragen zur Revision der DIN EN ISO 9001:2015
Stellen Sie unseren Experten Ihre Frage!
Über die Experten

Dipl.-Kaufmann Christof Dahl , geb. 1971, arbeitete mehrere Jahre als Prüfungsleiter bei PricewaterhouseCoopers in Madrid. Seit 2003 ist er selbstständiger Unternehmensberater und Trainer für Qualitätsmanagement. Als Trainer ist er auch in der Auditoren-Ausbildung aktiv.

Michael Burghartz-Widmann, seit 1987 bei einem süddeutschen Automobilhersteller (seit 2010 in Teilzeit) sowie Unternehmensberater zu Themen wie Automotiv, 5S, KVP, Prozess- und Qualitätsmanagement, ist Trainer der Deutschen Gesellschaft für Qualität e. V. (DGQ) und GARP (IHK-Weiterbildung für die Themen Qualitätsmanagement). Er leitet den DGQ-Regionalkreis Stuttgart, ist Mitglied im Vorstand der DGQ und Mitglied in diversen Prüfungsausschüssen.