
Qualitätssicherung rund um die Uhr (24/7)?
Gibt es eine verbindliche Vorgabe der IATF 16949, dass zu jeder Zeit (24/7) ein Mitarbeiter der Qualitätssicherung in der Produktion vor Ort sein muss? Oder genügt die so genannte Werkerselbstprüfung den Anforderungen.
Antwort:
Aus den Forderungen der IATF 16949 lässt sich nicht ableiten, dass eine Organisation grundsätzlich im Schichtbetrieb arbeiten muss. Gefordert ist lediglich, dass die vereinbarten Stückzahlen, spezifikationskonform zum richtigen Zeitpunkt geliefert werden. Es ist die Entscheidung der Organisation, ob hierfür in Schichten gearbeitet wird/werden muss.
Gemäß 5.3.2 der IATF 16949 muss die Verantwortung und Befugnis für Produktanforderungen und Korrekturmaßnahmen jedoch klar geregelt sein. Auch hier ist es wieder die Entscheidung der Organisation, wem (welchem Personenkreis) sie diese Verantwortung überträgt. Wenn Ihre Organisation entschieden hat, dass dies die Mitarbeiter der QS sind, dann muss - wie ich meine, logischerweise - gemäß 5.3.2 c) die Produktion in allen Schichten mit entsprechendem QS-Personal besetzt sein.
Wenn der Werker selbst keine Verantwortung für die Erfüllung der Produktanforderungen und keine Befugnis für Korrekturmaßnahmen hat, besteht - berechtigterweise - die Gefahr, dass verantwortungslos N.i.O.-Teile produziert und verpackt werden.
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Über den Experten

Hartmut Ide hatte leitende Funktionen als Qualitätsmanager in der Autoindustrie inne. Seit 2008 arbeitet er als Berater für IQC - Ide Quality Consulting GmbH. Vom VDA QMC wurde er zum Mastertrainer IATF 16949 berufen. Für DGQ, VDA QMC und andere Organisationen ist er als Trainer und Prüfer für Auditoren und im QM-Bereich im Einsatz. Für das deutsche IATF Oversight Office übersetzte er den Standard IATF 16949 ins Deutsche.