
Eichung mobiler Waagen und Paketwaagen
Da wir alle unsere Messmittel nach DAkkS kalibrieren mussten, stellt sich nun die Frage: Müssen unsere Hubwagen mit Wiegefunktion und unsere Paketwaagen geeicht bzw. kalibriert werden?
Das Wiegeergebnis wird nur zur Dokumentation auf den Lieferschein und Frachtbrief eingetragen.
Ist dies eventuell eine Forderung der IATF 16949? Bei der TS 16949 wurde dies nie verlangt und es wurde auch nie danach gefragt.
Antwort:
Zu dieser Frage hatte ich bereits Stellung genommen:
messmittel-eichen-oder-kalibrieren
Ob Sie Ihre Hubwagen mit Wiegefunktion und Ihre Paketwaagen eichen lassen müssen, kann ich nicht beantworten. Oft werden die Begriffe Eichung und Kalibrierung durcheinander gebracht.
Eine Eichung ist ein hoheitlicher Vorgang für Messmittel im gesetzlich geregelten Bereich und hat nichts mit den Forderungen der ISO 9001 und IATF 16949 nach einer Kalibrierung zu tun. Das Eichgesetz dient allgemein dem Verbraucherschutz. Messgeräte, an deren Messgenauigkeit ein öffentliches Interesse besteht, unterliegen der gesetzlichen Eichpflicht. Ein öffentliches Interesse besteht bei allen Messungen im Warenaustausch („geschäftlichen Verkehr“).
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Über den Experten

Hartmut Ide hatte leitende Funktionen als Qualitätsmanager in der Autoindustrie inne. Seit 2008 arbeitet er als Berater für IQC - Ide Quality Consulting GmbH. Vom VDA QMC wurde er zum Mastertrainer IATF 16949 berufen. Für DGQ, VDA QMC und andere Organisationen ist er als Trainer und Prüfer für Auditoren und im QM-Bereich im Einsatz. Für das deutsche IATF Oversight Office übersetzte er den Standard IATF 16949 ins Deutsche.