
Durchgängigkeit der Besonderen Merkmale
In der neuen VDA / AIAG FMEA ist die Kennzeichnung von Besonderen Merkmalen in der Produkt-FMEA nicht mehr Pflicht.
Eine gute Begründung dafür kenne ich leider nicht weil die Absicherung der meisten Besonderen Merkmale ja auch im Design stattfinden soll. Entsprechend müssten diese dann auch wegen Nachverfolgung identifizierbar sein.
Gibt es da eine Lösung und wie kann diese aussehen?
Antwort:
Aktuell liegt eine neue VDA-Ausgabe zu den "Besonderen Merkmalen" vor. Neu ist: Die Bezeichnung "Kritische Merkmale" für Sicherheit und Gesetz entfällt. Es gibt nur noch Besondere Merkmale (Sicherheit / Gesetz / Funktion); Die Besonderen Merkmale sind in den geltenden Dokumenten (Zeichnungen, Liste der Besonderen Merkmale ...) zu verwalten, aber nur noch in der Prozess-FMEA zu kennzeichnen.
Somit ist der Weg beschrieben. Meine persönliche Meinung zu diesem Ablauf ist aber differenziert:
Dieser neue Ansatz vereinfacht den Ablauf, erschafft aber einen Bruch in der transparenten Durchgängigkeit. Wenn Sie in Ihrem Unternehmen bereits einen funktionierenden Prozess etabliert haben, wäre die alternative bei diesem zu bleiben.
Warum überhaupt eine Änderung stattfand hat unterschiedliche Beweggründe. Ein ausschlaggebender Grund ist sicherlich, dass nie wirklich eine transparente und verständliche Vorgehensweise beschrieben wurde. Es wurde ein durchdachter Ablauf vorgeschlagen, der in der Praxis seine Tücken hatte und deshalb schwer umsetzbar war. Diese Tücken wurden durch den Wegfall der Kennzeichnung in der Produkt-FMEA nicht wirklich beseitigt sondern nur verlagert.
Unser Experte beantwortet Ihre Fragen zur Fehlermöglichkeits- und -einflussanalyse (FMEA).
Stellen Sie unserem Experten Ihre Frage!
Über den Experten

Nenad Bartolic sammelte Erfahrungen in der Nahrungsmittel-, Elektronik-, Automobil- und aktuell in der Automatisierungs- industrie. Er beschäftigt sich beruflich mit methodischen Lösungen im technischen Umfeld, und verwendet für den Wissenstransfer die FMEA-Methodik.